Kapitel II - Niedersachsens ökologischen Schatz bewahren: | Niedersachsens ökologischen Schatz bewahren |
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Antragsteller*in: | Kreisverband Lüchow Dannenberg (beschlossen am: 05.05.2022) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 12.05.2022, 17:13 |
Ä1 zu Kap.2: Niedersachsens ökologischen Schatz bewahren
Antragstext
Von Zeile 101 bis 103 einfügen:
dem Naturschutz. Flüssen und Auen geben wir wieder mehr Raum und schaffen
Durchlässigkeit. Hierzu werden wir gemeinsam mit anderen Bundesländern an Flüssen wie der Elbe Gesamtkonzepte im Laufe der Legislaturperiode umsetzen und hierfür die notwendigen Ressourcen bereitstellen. Moore vernässen und restaurieren wir und geben ihnen ihre
Funktion als natürliche Schwammflächen zurück (vgl. Moorschutz ist Klimaschutz).
Niedersachsens ökologischen Schatz bewahren
Sauberes Wasser, saubere Luft, gesunde Böden
Wasser ist Leben – Sauberes Wasser ist Lebensgrundlage
„Wasser ist ein Menschenrecht – keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes
Gut, das geschützt und sorgsam behandelt werden muss“, so formuliert es die
Nationale Wasserstrategie. Doch unser Wasser steht unter Druck. Ob Nitrat oder
Medikamentenreste: Immer mehr Schadstoffe belasten Grundwasser, Bäche und
Flüsse. Die Klimakrise verschärft das Problem. Nur 2 Prozent der
niedersächsischen Bäche, Flüsse und Seen sind in einem guten ökologischen
Zustand – dabei soll dieser nach EU-Wasserrahmenrichtlinie bis spätestens 2027
für alle Gewässer erreicht sein. Der Wasserschutz ist in den letzten Jahren
massiv unterfinanziert gewesen, Fortschritt wurde kaum erreicht. Wasserschutz
muss in den politischen Fokus rücken. Wir sorgen dafür, dass wir auch in Zukunft
immer sauberes und bezahlbares Wasser zur Verfügung haben. Die Dürresommer haben
gezeigt, dass Nutzungskonkurrenzen um die Ressource Wasser zunehmen und stärker
in die Vorsorge investiert werden muss.
Wir GRÜNEN passen daher das Niedersächsische Wassergesetz an die
Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft an. Kommunen geben wir bei
Genehmigungsverfahren zu Grund-wasserentnahmen die Möglichkeit eines
vorsorglichen Klimapuffers. Durch die rasante Änderung unseres Klimas müssen zur
Ermittlung der nutzbaren Grundwasserressourcen aktuelle Messdaten sowie
Klimaprognosen zugrundegelegt werden. Den Einsatz moderner Effizienz- und
Kreislauftechnologien befördern wir durch strengere Vorgaben für
Wasserrechtsverfahren. Genehmigungen zur Entnahme von Grund- oder
Oberflächenwasser darf es in Zukunft nur geben, wenn der Bedarf durch
Effizienztechnik minimiert und das Potenzial von Alternativen wie der Nutzung
von Prozess-, Regen- oder Brauchwasser ausgeschöpft ist.
Wir sorgen dafür, dass ökologische Aspekte bei der Gewässerunterhaltung
berücksichtigt werden. Die Ausnahmen bei der Wasserentnahmegebühr für die Erdöl-
und Erdgasindustrie, den Sand- und Kiesabbau und den Abbau von Bodenschätzen
streichen wir. Mit einem Vorteilsmaßstab bei den Beiträgen zu den Wasser- und
Bodenverbänden ähnlich wie in Schleswig-Holstein berücksichtigen wir den Vorteil
von Laubwald- und Moorflächen für den Gewässerschutz, die Grundwasserneubildung
und die Starkregenvorsorge. Den Nährstoffüberschuss bauen wir durch wirksame
Düngerechtskontrollen und eine flächengebundene Tierhaltung ab (vgl. Für eine
andere Agrarpolitik).
Wir gehen gegen die Verbreitung von Nitrat, multiresistenten Keimen,
Antibiotika- und Medikamentenrückständen, Mikroplastik und weiteren
Spurenstoffen in unseren Bächen, Flüssen und Seen vor.Dabei haben für uns die
Bekämpfung an der Quelle und das Verursacherprinzip Priorität. Mit einer
aktualisierten Antibiotika- und Medikamenten-Minderungsstrategie für Tier und
Mensch führen wir die Erfolge aus GRÜNER Regierungszeit fort. Mit einer
Untersuchung zur Belastung von Böden und Gewässern mit Mikroplastik schaffen wir
einen Überblick über die Ist-Situation und leiten darauf aufbauend gezielt
Maßnahmen ein, um (Mikro-)Plastikeinträge zu reduzieren. Um die steigenden
Kosten bei der Abwasser- und Trinkwasseraufbereitung aufzufangen, setzen wir uns
für einen Verursacherfonds ein, um damit die Produktverantwortung der
Medikamentenhersteller zu stärken.
Die Salzeinleitungen durch den Konzern K+S wollen wir GRÜNEN bis spätestens 2027
beenden. Unsere Weser ist kein Abwasserkanal für Millionen Tonnen
Industrieabfälle. Weitere Verschiebungen der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie und der 2016 vereinbarten Absenkung der Grenzwerte an
Werra und Weser sind für uns nicht akzeptabel. Wir sehen die Kaliindustrie in
der Verantwortung, ihre Altlasten zu sanieren. Die Ablagerung von Bauschutt auf
den Kalihalden ist nicht geeignet, Salzauswaschungen in Gewässer zu stoppen. Wir
haben vor, den Abfallwirtschaftsplan zu überarbeiten und Kalirückstände primär
in die Bergwerke rückzuversetzen. Die Verklappung von Schlick – wie zurzeit mit
Hamburger Baggergut vor Scharhörn geplant – im oder am Rande des Nationalparks
Wattenmeer lehnen wir entschieden ab.
Die Vertiefungen von Elbe, Weser und Ems lehnen wir weiterhin ab und setzen uns
für ein norddeutsches Hafenkonzept ein (vgl. Innovatives Niedersachsen).
Lebendige und gesunde Bäche, Flüsse und Seen
Wir GRÜNEN legen mit dem Gewässerentwicklungsplan 200 wilde Bäche für
Niedersachsen ein priorisiertes Maßnahmenprogramm für die Renaturierung von
Oberflächengewässern vor, um endlich Bewegung in die Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie zu bringen. Wir schaffen außerdem klare Zuständigkeiten
für die Umsetzung der ökologischen Gewässerentwicklung und entlasten die
Unterhaltungsverbände von Planungs- und Finanzierungsrisiken. Bis 2023
evaluieren wir das aktuelle System und prüfen, inwiefern die ökologische
Gewässerentwicklung vom Land selbst übernommen werden sollte. Wir führen darüber
hinaus verbindliche Sachkundenachweise mit Schulungen für die naturverträgliche
Durchführung von Unterhaltungsarbeiten an Gewässern ein. Bei unseren
Förderprogrammen nutzen wir auch gezielt die Synergien zwischen Wasser- und
Naturschutz und verknüpfen die Umsetzung von Natura 2000 und der
Wasserrahmenrichtlinie.
Die Wasserkraftnutzung muss mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und dem
Gewässerschutz in Einklang gebracht werden. Dazu müssen bestehende
Wasserkraftanlagen unter ökologischen Aspekten weiterentwickelt werden und
dürfen nicht weiter unsere Flüsse und Bäche blockieren.
Klimafolgenanpassung: Zu viel und zu wenig Wasser sind zwei Seiten einer
Medaille
Durch die Klimakrise werden wir in Niedersachsen in Zukunft mehr Dürresommer und
Starkregenereignisse haben. Ein kluges, ökologisches Wassermanagement hilft
sowohl bei regenreichen als auch bei regenarmen, trockenen und heißen Tagen und
ist unabdingbar für die Klimafolgenanpassung. Wir helfen dabei, unsere
niedersächsischen Kommunen zu Schwamm-Kommunen und Green Cities
weiterzuentwickeln. Die Biodiversität und Begrünung unserer Kommunen, die
Stärkung des Wasserrückhaltes und das natürliche Versickern durch die Begrünung
von Dächern, Fassaden und öffentlichen Flächen unterstützen wir von Landesebene
mit vielfältigen bestehenden Förderangeboten, die wir bedarfsgerecht
weiterentwickeln. Für uns gilt das Prinzip: Grün statt Grau. So kann sich genug
Grundwasser neu bilden und durch ausreichend Versickerungsflächen wird der
Hochwasserschutz gestärkt. Die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden
steigt und im Sommer sind die Menschen besser gegen Hitzeereignisse gewappnet.
Eine ausreichende Starkregenvorsorge findet in den meisten Kommunen aktuell
nicht statt. Wir unterstützen die Kommunen bei der Erarbeitung von
Starkregenvorsorgekonzepten und schaffen im Niedersächsischen Wassergesetz
analog zu Nordrhein-Westfalen eine Finanzierungsgrundlage für die
Starkregenvorsorge.
Ökologischer Hochwasserschutz dient gleichzeitig der öffentlichen Sicherheit und
dem Naturschutz. Flüssen und Auen geben wir wieder mehr Raum und schaffen
Durchlässigkeit. Hierzu werden wir gemeinsam mit anderen Bundesländern an Flüssen wie der Elbe Gesamtkonzepte im Laufe der Legislaturperiode umsetzen und hierfür die notwendigen Ressourcen bereitstellen. Moore vernässen und restaurieren wir und geben ihnen ihre
Funktion als natürliche Schwammflächen zurück (vgl. Moorschutz ist Klimaschutz).
Saubere Luft zum Atmen
Ohne saubere Luft können wir nicht leben. Hier zeigt sich besonders, dass
Umweltschutz und soziale Gerechtigkeit zusammengehören. Menschen mit geringem
Einkommen können es sich oft nicht aussuchen, ob sie an vielbefahrenen Straßen
oder in der Nähe von Kraftwerken leben oder arbeiten. Doch beim
Gesundheitsschutz darf es keine Lücken oder eine Zwei-Klassen-Gesellschaft
geben. Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit müssen flächendeckend eingehalten
werden. Der Umstieg auf saubere, klimaneutrale Mobilität, die Begrünung unserer
Kommunen, der Ausstieg aus der Massentierhaltung und das Erzeugen sauberer,
grüner Energie statt der Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas machen auch
unsere Luft sauberer. Wir unterstützen darüber hinaus die Kommunen bei der
luftqualitätsgerechten Stadt- und Gemeindeplanung.
Unsere Böden schützen
Böden sind unsere Lebensgrundlage: Sie filtern das Wasser, regulieren unser
Klima und sind die Grundlage für unsere Nahrungsmittelproduktion. Unser Ziel
ist, den Flächenfraß zu reduzieren (vgl. Stadt und Land zusammen zukunftsfähig
gestalten).
Landwirt*innen unterstützen wir dabei, bodenschonender und schadstoffreduzierter
zu arbeiten und den Humusaufbau zu stärken (vgl. Für eine andere Agrarpolitik).
Auch unsere Böden sind von Mikroplastik betroffen. Die Folgen der Anreicherung
der kleinen Plastikteilchen sind jedoch wenig erforscht. Wir setzen uns für das
Vorsorgeprinzip und daher für eine möglichst plastikarme Land- und Bauwirtschaft
ein. Dazu führen wir unter anderem ein Pfandsystem für Ackerfolien ein.
Für die Artenvielfalt
Der Schutz der biologischen Vielfalt ist für unser Überleben von grundlegender
Bedeutung und von Beginn an das zentrale Anliegen von uns GRÜNEN. Neben der
Klimakrise ist das Artensterben die zweite große ökologische Herausforderung
unserer Zeit. Wir wollen den Reichtum unserer biologischen Vielfalt und unserer
Lebensräume erhalten und schützen. Gemeinsam mit dem Naturschutzbund (NABU) und
dem Berufs- und Erwerbsimkerbund haben wir GRÜNEN im Frühsommer 2020 ein
Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt! gestartet. Die breite Beteiligung
niedersächsischer Bürger*innen hat deutlich gemacht: Wir müssen mehr für die
Erhaltung unserer heimischen Arten und ihrer Lebensräume tun. Die rot-schwarze
Landesregierung war gezwungen, die Ziele und Gesetzesvorschläge des
Volksbegehrens weitgehend zu übernehmen und das Naturschutz-, Wasser- und
Waldgesetz endlich zu ändern.
Leider vernachlässigen SPD und CDU die Umsetzung. Viele Förderprogramme sind
noch immer nicht auf den Weg gebracht und Verordnungen für mehr Natur- und
Artenschutz lassen auf sich warten. Wir GRÜNEN werden die infolge des
Volksbegehren im Niedersächsischen Weg getroffenen Vereinbarungen wirksam
umsetzen, wie z. B. die Reduzierung des Flächenverbrauchs, Wiesen-
vogelschutzprogramme oder ein besseres Monitoring bedrohter Arten (Rote Listen).
Zudem unterstützen wir die Naturschutzbehörden dabei, ihre dadurch entstandenen
neuen Aufgaben zielgerichtet wahrzunehmen. Wir werden zusätzliche Anreize zur
Renaturierung von Wäldern, Mooren, aber auch artenreichem Grünland schaffen. Für
bedrohte Arten legen wir besondere Schutzprogramme auf. Doch all das reicht
nicht, um das Artensterben wirklich zu beenden. Wir werden deshalb das Ziel der
EU, 30 Prozent der Landfläche wirksam zu schützen, schrittweise umsetzen. Wir
brauchen neben einer echten Naturschutzoffensive eine Agrarwende (vgl. Für eine
andere Agrarpolitik) und eine Reduzierung des Flächen- und Rohstoffverbrauchs
(vgl. Sozial und ökologisch bauen und wohnen, Stadt und Land gemeinsam
zukunftsfähig gestalten).
Unsere Schutzgebiete wirksam schützen
Auch 30 Jahre nach Verabschiedung der europäischen FFH-Richtlinie und vier Jahre
nach Verstreichen der allerletzten Nachmeldefrist sind in Niedersachen noch
immer nicht alle Schutzgebiete wirksam als Natur- oder Landschaftsschutzgebiete
ausgewiesen. Darüber hinaus genügen zahlreiche Schutzgebiete nicht annähernd
naturschutzfachlichen Mindestanforderungen. Die Schutzziele sind häufig zu vage
gefasst – fast überall fehlen Maßnahmen- und Managementpläne zum Erhalt oder zur
Verbesserung des Erhaltungszustandes. Niedersachsen ist damit absolutes
Schlusslicht in Deutschland.
Wir GRÜNEN werden das zügig ändern und schnellstens alle noch nicht als Natur-
oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesenen Teile des Natura 2000-
Schutzgebietsnetzes (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete) sichern. Darüber hinaus
sorgen wir dafür, dass die Schutzgebietsverordnungen den naturschutzfachlichen
Anforderungen tatsächlich entsprechen und dass Maßnahmen zum guten Erhalt
umgesetzt werden. Gleiches gilt für die Schutzgebiete im Landeswald, die von den
Niedersächsischen Landesforsten verwaltet werden. Für uns GRÜNE ist
entscheidend: Hinter dem Schutzgebietsschild muss die Natur tatsächlich wirksam
geschützt werden – zu viel ist hier bisher Etikettenschwindel. Dank des
Volksbegehrens ist es gelungen, innerhalb von Naturschutz- und Natura 2000-
Gebieten endlich den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide auf Grünland
grundsätzlich auszuschließen. Wir GRÜNEN sorgen dafür, dass diese und andere
Maßnahmen in der Fläche wirksam von einer Landesbehörde unter Aufsicht des
Umweltministeriums kontrolliert werden (vgl. Für eine andere Agrarpolitik). Auch
brauchen wir ein öffentlich einsehbares landesweites Kataster der ökologischen
Ausgleichsflächen und Ersatzmaßnahmen.
Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der Nationalpark Harz, der auch
Flächen in Sachsen-Anhalt umfasst, und das Biosphärenreservat Niedersächsische
Elbtalaue sind die Perlen des Naturschutzes in Niedersachsen. Wir GRÜNEN stehen
dafür, diese Highlights des Natur- und Artenschutzes auch weiterhin wirksam zu
schützen und zu entwickeln. Darüber hinaus werden wir mit Sachsen-Anhalt die
geplante Ausweisung des länderübergreifenden Biosphärenreservats Drömling
vorantreiben. Gemeinsam mit Thüringen als Drittem im Bunde streben wir die
Ausweisung der weltweit einzigartigen Südharzer Gipskarstlandschaft als
länderübergreifendes Biosphärenreservat an. Denn der Südharzer Zechsteingürtel
ist ein Hotspot der biologischen Vielfalt, mit dem wir um eine Anerkennung als
UNESCO-Biosphärenreservat werben. Dazu starten wir einen Beteiligungsprozess mit
den Kommunen und Akteur*innen der Region, um die vielfältigen Nutzungsansprüche
wie Tourismus, Rohstoffgewinnung und Naturschutz für eine nachhaltige
Entwicklungsperspektive in Einklang zu bringen. Wir bekennen uns zum
„Gipsfrieden“ und lehnen eine Ausweitung der Vorranggebiete für den Gipsabbau
ab.
Bei Gebietsbetreuung und Management unserer Naturschutzgebiete spielen die von
Naturschutzverbänden getragenen Ökologischen Stationen eine wichtige Rolle. Wir
werden weitere Ökologische Stationen gründen, die bestehenden dauerhaft
absichern und auch die Naturparks weiter fördern. Das von uns geschaffene
Landesbüro der Naturschutzverbände (LabüN) werden wir stärken.
Den Biotopverbund sichern
Für die Artenvielfalt und den Erhalt wertvoller Naturräume werden wir GRÜNEN
einen landesweiten Biotopverbund auf mindestens 15 Prozent der Landesfläche
schaffen. Nationalparks, Biosphärenreservate, Natur- und zum Teil auch
Landschaftsschutzgebiete bilden die Kernflächen des Biotopverbunds. Diese werden
entlang von Landschaftselementen und ökologischen Trittsteinen verbunden, um ein
Netzwerk natürlicher Lebensräume zu schaffen. Strukturierende
Landschaftselemente wie Fließgewässer, Weg- und Feldraine oder auch Hecken,
Feldgehölze, Alleen und Baumreihen haben eine besondere Bedeutung für die
Biotopvernetzung. Deshalb verbinden wir Bäche, Flüsse, Seen und Auen mit ihren
Gewässerrandstreifen und Entwicklungskorridoren zu einem Blauen Band. Zudem
beteiligen wir uns am Erhalt und der Sicherung des Grünen Bandes als
Naturschutzgroßprojekt entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze.
Wir GRÜNEN sichern die Verbindungselemente des Biotopverbundes und bauen
zusätzliche Wald- und Grünbrücken zur Vernetzung von Lebensräumen bestimmter
Arten aus, beispielsweise Wildkatzenkorridore. Darüber hinaus werden wir die
Kommunen dabei unterstützen, die Wegeseitenränder als ungenutzte oder extensiv
genutzte Strukturen in der Landschaft zurückzugewinnen und wiederzubeleben.
Diese in den vergangenen Jahrzehnten sukzessive in die Nutzung genommenen
Flächen sind in der Regel Eigentum der Kommunen und können unsere oftmals
ausgeräumte Landschaft als Trittsteinelemente beleben. Alleen werden wir
schützen und auch als Kulturgut erhalten.
Das Artensterben bekämpfen
Die Bekämpfung des Artenschwunds duldet keinen weiteren Aufschub. Wir schützen
den Reichtum unserer natürlichen Lebensgrundlagen, damit es auch morgen noch
summt und brummt in Stadt und Land, auf Feldern, Wiesen und Wäldern. Grünflächen
und Schutzgebiete im Landeseigentum werden wir insektenfreundlich bewirtschaften
(vgl. Für eine andere Agrarpolitik). Auch die Landesstraßenbaubehörde nehmen wir
in die Pflicht für eine insektenschonende Pflege des Straßenbegleitgrüns und
etablieren ein landesweites Insekten-Monitoring als belastbare Datengrundlage
für den Insektenschutz. Die ökologische Flurbereinigung führen wir wieder ein
und fördern mit EU-Mitteln gezielt eine Neuordnung von Flächen, die auch den
Zielen des Natur-, Wasser- und Klimaschutzes zugutekommt.
Unsere Wiesenvögel wirksam schützen
Niedersachsen hat bundes- und europaweit eine hohe Verantwortung für den Schutz
der Wiesenvögel, wie des Großen Brachvogels, der Uferschnepfe oder der
Bekassine. Deren Bestände sind seit den 1980er Jahren um zum Teil mehr als 80
Prozent eingebrochen, weil Grünland in Ackerflächen umgewandelt und das
verbleibende Grünland intensivst genutzt wurde. Die bisherigen
Wiesenvogelschutzprogramme haben sich als nicht ausreichend wirksam erwiesen, um
den Niedergang der Bestände entscheidend aufzuhalten, geschweige denn eine
Trendumkehr einzuleiten. Auf Druck des Volksbegehrens Artenvielfalt.Jetzt! sind
von der Landesregierung zwar notwendige Maßnahmen zum Schutz der Wiesenvögel
zugesagt worden – leider ist in der Umsetzung seither zu wenig passiert. Wir
GRÜNEN werden dafür sorgen, die Zusagen in konkrete Programme zu überführen.
Grünland ist auf eine Nutzung angewiesen. Deshalb werden wir für die beteiligten
Landwirt*innen nicht nur Ertragseinbußen ausgleichen, sondern darüber hinaus
wirksame Anreize für eine den Wiesenvögeln zuträgliche Bewirtschaftung setzen.
Dazu gehört auch extensive Beweidung (vgl. Für eine andere Agrarpolitik). Den
Erfolg dieser Maßnahmen werden wir stetig prüfen, im Bedarfsfall Anpassungen
vornehmen und wo nötig gezielt mit ordnungsrechtlichen Bewirtschaftungsauflagen
zum Schutz des Wasserhaushaltes kombinieren.
Das Wolfsmanagement versachlichen
Die Rückkehr des Wolfes nach Niedersachsen ist eine der wenigen
Erfolgsgeschichten des Natur- und Artenschutzes. Dieser Erfolg ist jedoch alles
andere als konfliktfrei. Zwar geht die Zahl der Nutztierrisse dank verstärktem
Schutz und Prävention mittlerweile zurück, doch für die einzelnen
Weidetierhalter*innen sind die Verluste durch Wolfsübergriffe konsequent zu
entschädigen und ihnen Hilfen anzubieten. Forderungen nach einer willkürlichen
Bejagung oder wolfsfreien Zonen erteilen wir eine Absage. Wir wollen den Umgang
mit dem Wolf wieder versachlichen. Unser Ziel ist ein Wolfsmanagement, das
sowohl den Naturschutz als auch die berechtigten Interessen der
Weidetierhalter*innen berücksichtigt.
Wir setzen auf einen flächendeckenden Herdenschutz, verbesserte Förderung von
Präventionsmaßnahmen und Unterstützung von weidetierhaltenden Betrieben, u. a.
über eine Weidetierprämie, um die schwierige, wirtschaftliche Lage zu verbessern
(vgl. Für eine andere Agrarpolitik). Die Haltung von Herdenschutztieren
unterstützen wir mit besonderem Fokus auf den Herdenschutz am Deich. Wir richten
ein Herdenschutzteam ein, das für von Wolfsrissen betroffene Tierhalter*innen
und benachbarte Betriebe schnelle Hilfe bei der Verbesserung des Herdenschutzes
leistet, um weitere Angriffe zu verhindern.
Dessen ungeachtet wird es in Ausnahmefällen erforderlich sein, einzelne Wölfe,
die regelmäßig wolfsabweisende Umzäunungen überwinden oder eine Gefahr für den
Menschen darstellen, zu töten. Die niedersächsische Wolfsverordnung werden wir
zusammen mit allen Beteiligten im Einklang mit dem europäischen und dem
Bundesrecht überarbeiten und willkürliche Abschüsse ausschließen. Bestrebungen
der SPD und CDU, rechtlich wirkungslose Obergrenzen für den Wolfsbestand
festzusetzen oder den Wolf zu bejagen, erteilen wir GRÜNEN eine eindeutige
Absage – denn das ist weder zielführend noch erforderlich.
Wälder schneller klimatauglich machen
Unsere Wälder sind für uns GRÜNE natürliche Lern- und Erholungsorte, die für
alle zugänglich sein müssen und deren vielfältige Funktionen es zu erhalten
gilt. Der Klimawandel und damit einhergehend Wassermangel, Hitzewellen und
Krankheiten bedrohen unseren Wälder. In den trockenen Sommern 2018bis 2020 sind
Fichtenforste großflächig dem Borkenkäfer zum Opfer gefallen. Der
Waldzustandsbericht des Bundes zeichnet ein düsteres Bild: Noch nie ging es
unserem Wald so schlecht. Gleichzeitig sind unsere Wälder wertvolle CO2- und
Wasserspeicher, die es als natürliche Puffer gegen die Klimakrise zu erhalten
und stärken gilt.
Wir GRÜNEN bringen den ökologischen Waldumbau hin zu klimarobusteren Laub- und
Mischwäldern mit standortheimischen Bäumen voran. Die ökologischen Leistungen
von Wäldern fördern wir im Landes- und im Privatwald: beispielsweise durch den
Verbleib von Tot- und Schadholz im Wald und Maßnahmen zum Humusaufbau, zum
Wasserrückhalt sowie zur Bekämpfung von Waldbodenverdichtung. Waldtypen, die in
trockenen Regionen besonders positiv zur Grundwasserneubildung beitragen, werden
wir in der Förderung honorieren, während Förderungen wie die der nicht
heimischen Douglasie der Vergangenheit angehören. Die nach wie vor viel zu hohen
Stickstoffeinträge durch hohe Ammoniakemissionen aus der Massentierhaltung
setzen unserem Wald massiv zu und verstärken den klimabedingten Stress unserer
Bäume weiter – diesen werden wir reduzieren (vgl. Für eine andere Agrarpolitik).
Mit dem von uns GRÜNEN wesentlich vorangetriebenen Volksbegehren
Artenvielfalt.Jetzt! haben wir bereits eine ganze Reihe positiver Entwicklungen
in den niedersächsischen Wäldern erreicht: Im Solling wurde zusätzlich zu den 10
Prozent Naturwald in den Landesforsten ein weiteres rund 1.000 Hektar großes
Naturwaldgebiet ausgewiesen, in dem sich der Wald künftig natürlich entwickeln
kann. Die Biodiversitätsstrategie des Bundes, die vorsieht, 10 Prozent des
Landeswaldes aus der forstlichen Nutzung zu nehmen, damit sich der Wald dort
natürlich entwickeln kann, haben wir GRÜNEN in der Regierung von 2013 bis 2017
umgesetzt. Unser Ziel bleibt aber, 5 Prozent des Gesamtwaldes, vorrangig in
öffentlichen Wäldern, in Niedersachsen zu Naturwäldern ohne Nutzung zu machen.
Im Landeswald, der rund ein Drittel der Waldfläche in Niedersachsen ausmacht,
haben der Klima- und Artenschutz künftig Vorrang vor der Nutzung. Wir machen ihn
noch ökologischer, bewirtschaften ihn schonend und zertifizieren ihn weitgehend
nach den Standards des Forest Stewardship Council (FSC). Zudem werden wir die
Waldfläche in öffentlicher Hand erhöhen. Zusammen mit den Landesforsten setzen
wir auf geeigneten Flächen eine Aufforstungsoffensive für mehr klimaresistente
Laub- und Mischwälder um – damit erzielen wir positive Aspekte für den Klima-
und Wasserschutz. Das Programm zur Langfristigen Ökologischen Waldentwicklung
(LÖWE) führen wir fort und entwickeln es weiter auch als Vorbild für die
Förderung des Privatwaldes. Mit dem Klimawandel steigt die Gefahr von
verheerenden Waldbränden. Wir müssen praxistaugliche Waldbrandschutzkonzepte
entwickeln und die Feuerwehren für Waldbrand und andere Vegetationsbrände besser
ausstatten.
Gesetze alleine reichen nicht – Umwelt- und Naturschutzverwaltung stärken
Gute Gesetze und Verordnungen sind das Eine, ihre tatsächliche Umsetzung das
Andere. Nirgendwo gilt diese Binsenweisheit so sehr wie im Umwelt- und
Naturschutz. Ursache der Misere sind nicht sachgerecht ausgestattete Umwelt- und
Naturschutzbehörden im Land sowie in den Städten und Landkreisen. Durch
Personalmangel finden Kontrollen nur unzureichend statt. Wir stärken die Umwelt-
und Naturschutzverwaltung als Treiber für den Schutz unserer Lebensgrundlagen –
insbesondere für Pflichtaufgaben wie die Umsetzung der FFH-Richtlinie und der
EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Strafverfolgung von Umweltvergehen intensivieren
wir und führen Umweltbeschwerdestellen ein, denn Umweltkriminalität ist kein
Kavaliersdelikt und Umweltverbrechen dürfen nicht weiter im Verborgenen bleiben.
Für eine zeitgemäße Jagd
Wir GRÜNEN treten für eine an ökologischen und zeitgemäßen wildbiologischen
Kriterien orientierte und ethisch vertretbare Jagd sowie ein ökologisches
Jagdrecht ein. Dabei werden wir vor allem die Liste der jagdbaren Arten
überarbeiten – anhand von Kriterien wie Bestandssituation einer Art und Nutzung
der Tierbestandteile. Arten, die aufgrund ihrer Bestandssituation nicht mehr
bejagt werden dürfen, wollen wir aus dem Jagdrecht streichen. Eine Jagd auf
Beutegreifer und auf alle gefährdeten Arten sowie die Jagd in Jagdgattern lehnen
wir ab. In Schutzgebieten ordnen wir die Jagd dem jeweiligen Schutzzweck unter.
Das gilt auch für die Jagd auf rastende und überwinternde Gänse.
Wir GRÜNEN setzen uns für ein Verbot von Totschlagfallen und Bautenjagd ein. Den
Einsatz von Lebendfallen im Jagdbetrieb werden wir unter behördliche
Genehmigungspflicht stellen. Der Besitz von und Handel mit verbotenen
Fanggeräten ist komplett zu untersagen, um Tierschutzvergehen zu verhindern. Die
Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren lehnen wir ab. Ebenso lehnen wir
den Abschuss von Katzen grundsätzlich ab. Schießübungen müssen für aktive
Jäger*innen verpflichtend werden.
Atomkraft – teuer und gefährlich
Die Atomkraft lehnen wir GRÜNEN weiterhin klar und entschieden ab. Sie ist keine
Lösung für die Klimakrise, denn sie ist teuer, risikobehaftet und produziert
große Mengen von gefährlichem Müll. Zudem hat sich gerade in der Ukraine
gezeigt, dass Atomkraftwerke ein unkalkulierbares Eskalationspotenzial besitzen
und eine große Gefahr darstellen. Wir haben mit der Wind- und Sonnenenergie
bereits die nötigen Technologien gegen die Klimakrise, doch mit dem bisher
produzierten Atommüll müssen wir einen Umgang finden. Insbesondere wir GRÜNEN
aus Niedersachsen haben uns über Jahrzehnte für einen transparenten, lernenden
Suchprozess nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll eingesetzt. Das
Standortauswahlverfahren muss mit höchsten Sicherheitsstandards bei
größtmöglicher Transparenz fortgesetzt werden. Dabei gilt Sicherheit vor Eile.
Wir GRÜNEN werden dies kritisch begleiten und uns für echte Mitspracherechte für
die betroffenen Regionen einsetzen. Die niedersächsischen Teilgebiete vernetzen
wir miteinander und verbessern die fachlichen Beratungsangebote. Mit einer
Forschungsoffensive für Standortauswahl und Endlagerung sichern wir den
Forschungsbedarf und kritischen Sachverstand für die Endlagersuche ab.
Ein Erfolg ist, dass nach jahrzehntelangem Kampf der völlig ungeeignete
Salzstock Gorleben wegen geologischer Mängel aus der Endlagersuche ausgeschieden
ist. Nun muss die nukleare Infrastruktur am Standort Gorleben zurückgebaut
werden. Das Bergwerk muss verfüllt und die Pilotkonditionierungsanlage zur
endlagergerechten Umverpackung des Mülls schnellstmöglich abgebaut werden. Einen
regionalen Stakeholder-Dialog für eine zukunftsfähige Nutzung der Flächen und
Gebäude unterstützen wir.
Neues Sicherheitskonzept für die Zwischenlagerung
Wann ein Endlager für hochradioaktiven Atommüll zur Verfügung stehen wird, ist
bislang nicht absehbar. Selbst wenn der aktuelle Zeitplan Bestand hat, gibt es
eine zeitliche Lücke zwischen dem Auslaufen der Zwischenlagergenehmigungen und
der Inbetriebnahme des Endlagers. Folglich muss eine Debatte über die
notwendigen verlängerten Zwischenlagerzeiträume sowie über die
Sicherheitskonzepte der Lagerstandorte geführt werden. Wir niedersächsischen
GRÜNEN werden uns bei der Bundesregierung für eine Zwischenlagerkommission und
eine damit verbundene Beteiligung der Zivilgesellschaft an den betroffenen
Zwischenlagerstandorten einsetzen.
Atomausstieg vollenden
Mit dem AKW Emsland geht Ende 2022 zeitgleich mit Isar 2 und Neckarwestheim 2
das letzte Atomkraftwerk in Niedersachsen vom Netz. Das ist ein riesiger Erfolg
der Antiatombewegung und GRÜNER Politik. Nun gilt es, den Rückbau auf höchstem
Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Um den Atomausstieg zu vollenden, muss
endlich auch die Brennelementefabrik in Lingen geschlossen werden und solange
mindestens der Export von Brennelementen an Risikoreaktoren in Nachbarländer
verboten werden. Dafür setzen wir uns gegenüber der Bundesregierung ein.
Transparenter Endlagersuchprozess für schwach- und mittelradioaktive Abfälle
Wir setzen uns für einen transparenten und lernenden Endlagersuchprozess auch
für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ein – mit einheitlichen
Sicherheitsanforderungen an die Zwischenlagerung und Einlagerung entsprechend
dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik. Wir begrüßen den Antrag auf
Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses für Schacht Konrad, denn die
Sicherheitskriterien aus den 1980er Jahren sind veraltet und können nicht mehr
angesetzt werden.
Wir prüfen, ob ein Atommüll-Logistikzentrum bzw. Zwischenlager – wie aktuell in
Würgassen geplant – notwendig ist oder stattdessen auch eine Direktanlieferung
an ein Endlager möglich ist. Gegenüber der Bundesregierung setzen wir uns für
einen Neustart des intransparenten Verfahrens ein.
Die Einlagerungsbedingungen der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle im
Zwischenlager Leese entsprechen nicht den heutigen Anforderungen und der
Pachtvertrag für das Gelände des Zwischenlagers läuft 2030 aus. Nicht nur mit
Blick auf das Zwischenlager Leese, sondern generell muss in einem transparenten
Verfahren endlich ein Sicherheitskonzept für den zukünftigen Umgang mit den
Abfällen in den Zwischenlagern erarbeitet werden.
Atommüll aus der Asse holen
Für die Asse gilt: die schnellstmögliche Rückholung ist das Ziel. Alle
Teilprojekte der Rückholung müssen weiter konsequent in einem transparenten
Verfahren unter Bürger*innenbeteiligung vorangetrieben werden. Die
Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit der Begleitprozess wieder in
Gang gebracht wird und die Belange der Betroffenen und der Wissenschaft, u. a.
über die Asse-II-Begleitgruppe und die Arbeitsgruppe Optionen – Rückholung
(AGO), gehört werden. Wir unterstützen Bürger*inneninitiativen dabei, ihren
Sachverstand in die Stilllegungs- und Rückbauverfahren einzubringen und fordern
gegenüber der Bundesregierung ein, dass alle kritischen Punkte sorgfältig
abgearbeitet werden. Die Auswahl eines Zwischenlagerstandorts war laut einem
unabhängigen Expert*innengremium nicht sachgerecht. Die Alternativenprüfung für
einen Zwischenlagerstandort muss daher nachvollziehbarer gestaltet werden als
bisher.
Von Zeile 101 bis 103 einfügen:
dem Naturschutz. Flüssen und Auen geben wir wieder mehr Raum und schaffen
Durchlässigkeit. Hierzu werden wir gemeinsam mit anderen Bundesländern an Flüssen wie der Elbe Gesamtkonzepte im Laufe der Legislaturperiode umsetzen und hierfür die notwendigen Ressourcen bereitstellen. Moore vernässen und restaurieren wir und geben ihnen ihre
Funktion als natürliche Schwammflächen zurück (vgl. Moorschutz ist Klimaschutz).
Niedersachsens ökologischen Schatz bewahren
Sauberes Wasser, saubere Luft, gesunde Böden
Wasser ist Leben – Sauberes Wasser ist Lebensgrundlage
„Wasser ist ein Menschenrecht – keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes
Gut, das geschützt und sorgsam behandelt werden muss“, so formuliert es die
Nationale Wasserstrategie. Doch unser Wasser steht unter Druck. Ob Nitrat oder
Medikamentenreste: Immer mehr Schadstoffe belasten Grundwasser, Bäche und
Flüsse. Die Klimakrise verschärft das Problem. Nur 2 Prozent der
niedersächsischen Bäche, Flüsse und Seen sind in einem guten ökologischen
Zustand – dabei soll dieser nach EU-Wasserrahmenrichtlinie bis spätestens 2027
für alle Gewässer erreicht sein. Der Wasserschutz ist in den letzten Jahren
massiv unterfinanziert gewesen, Fortschritt wurde kaum erreicht. Wasserschutz
muss in den politischen Fokus rücken. Wir sorgen dafür, dass wir auch in Zukunft
immer sauberes und bezahlbares Wasser zur Verfügung haben. Die Dürresommer haben
gezeigt, dass Nutzungskonkurrenzen um die Ressource Wasser zunehmen und stärker
in die Vorsorge investiert werden muss.
Wir GRÜNEN passen daher das Niedersächsische Wassergesetz an die
Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft an. Kommunen geben wir bei
Genehmigungsverfahren zu Grund-wasserentnahmen die Möglichkeit eines
vorsorglichen Klimapuffers. Durch die rasante Änderung unseres Klimas müssen zur
Ermittlung der nutzbaren Grundwasserressourcen aktuelle Messdaten sowie
Klimaprognosen zugrundegelegt werden. Den Einsatz moderner Effizienz- und
Kreislauftechnologien befördern wir durch strengere Vorgaben für
Wasserrechtsverfahren. Genehmigungen zur Entnahme von Grund- oder
Oberflächenwasser darf es in Zukunft nur geben, wenn der Bedarf durch
Effizienztechnik minimiert und das Potenzial von Alternativen wie der Nutzung
von Prozess-, Regen- oder Brauchwasser ausgeschöpft ist.
Wir sorgen dafür, dass ökologische Aspekte bei der Gewässerunterhaltung
berücksichtigt werden. Die Ausnahmen bei der Wasserentnahmegebühr für die Erdöl-
und Erdgasindustrie, den Sand- und Kiesabbau und den Abbau von Bodenschätzen
streichen wir. Mit einem Vorteilsmaßstab bei den Beiträgen zu den Wasser- und
Bodenverbänden ähnlich wie in Schleswig-Holstein berücksichtigen wir den Vorteil
von Laubwald- und Moorflächen für den Gewässerschutz, die Grundwasserneubildung
und die Starkregenvorsorge. Den Nährstoffüberschuss bauen wir durch wirksame
Düngerechtskontrollen und eine flächengebundene Tierhaltung ab (vgl. Für eine
andere Agrarpolitik).
Wir gehen gegen die Verbreitung von Nitrat, multiresistenten Keimen,
Antibiotika- und Medikamentenrückständen, Mikroplastik und weiteren
Spurenstoffen in unseren Bächen, Flüssen und Seen vor.Dabei haben für uns die
Bekämpfung an der Quelle und das Verursacherprinzip Priorität. Mit einer
aktualisierten Antibiotika- und Medikamenten-Minderungsstrategie für Tier und
Mensch führen wir die Erfolge aus GRÜNER Regierungszeit fort. Mit einer
Untersuchung zur Belastung von Böden und Gewässern mit Mikroplastik schaffen wir
einen Überblick über die Ist-Situation und leiten darauf aufbauend gezielt
Maßnahmen ein, um (Mikro-)Plastikeinträge zu reduzieren. Um die steigenden
Kosten bei der Abwasser- und Trinkwasseraufbereitung aufzufangen, setzen wir uns
für einen Verursacherfonds ein, um damit die Produktverantwortung der
Medikamentenhersteller zu stärken.
Die Salzeinleitungen durch den Konzern K+S wollen wir GRÜNEN bis spätestens 2027
beenden. Unsere Weser ist kein Abwasserkanal für Millionen Tonnen
Industrieabfälle. Weitere Verschiebungen der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie und der 2016 vereinbarten Absenkung der Grenzwerte an
Werra und Weser sind für uns nicht akzeptabel. Wir sehen die Kaliindustrie in
der Verantwortung, ihre Altlasten zu sanieren. Die Ablagerung von Bauschutt auf
den Kalihalden ist nicht geeignet, Salzauswaschungen in Gewässer zu stoppen. Wir
haben vor, den Abfallwirtschaftsplan zu überarbeiten und Kalirückstände primär
in die Bergwerke rückzuversetzen. Die Verklappung von Schlick – wie zurzeit mit
Hamburger Baggergut vor Scharhörn geplant – im oder am Rande des Nationalparks
Wattenmeer lehnen wir entschieden ab.
Die Vertiefungen von Elbe, Weser und Ems lehnen wir weiterhin ab und setzen uns
für ein norddeutsches Hafenkonzept ein (vgl. Innovatives Niedersachsen).
Lebendige und gesunde Bäche, Flüsse und Seen
Wir GRÜNEN legen mit dem Gewässerentwicklungsplan 200 wilde Bäche für
Niedersachsen ein priorisiertes Maßnahmenprogramm für die Renaturierung von
Oberflächengewässern vor, um endlich Bewegung in die Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie zu bringen. Wir schaffen außerdem klare Zuständigkeiten
für die Umsetzung der ökologischen Gewässerentwicklung und entlasten die
Unterhaltungsverbände von Planungs- und Finanzierungsrisiken. Bis 2023
evaluieren wir das aktuelle System und prüfen, inwiefern die ökologische
Gewässerentwicklung vom Land selbst übernommen werden sollte. Wir führen darüber
hinaus verbindliche Sachkundenachweise mit Schulungen für die naturverträgliche
Durchführung von Unterhaltungsarbeiten an Gewässern ein. Bei unseren
Förderprogrammen nutzen wir auch gezielt die Synergien zwischen Wasser- und
Naturschutz und verknüpfen die Umsetzung von Natura 2000 und der
Wasserrahmenrichtlinie.
Die Wasserkraftnutzung muss mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und dem
Gewässerschutz in Einklang gebracht werden. Dazu müssen bestehende
Wasserkraftanlagen unter ökologischen Aspekten weiterentwickelt werden und
dürfen nicht weiter unsere Flüsse und Bäche blockieren.
Klimafolgenanpassung: Zu viel und zu wenig Wasser sind zwei Seiten einer
Medaille
Durch die Klimakrise werden wir in Niedersachsen in Zukunft mehr Dürresommer und
Starkregenereignisse haben. Ein kluges, ökologisches Wassermanagement hilft
sowohl bei regenreichen als auch bei regenarmen, trockenen und heißen Tagen und
ist unabdingbar für die Klimafolgenanpassung. Wir helfen dabei, unsere
niedersächsischen Kommunen zu Schwamm-Kommunen und Green Cities
weiterzuentwickeln. Die Biodiversität und Begrünung unserer Kommunen, die
Stärkung des Wasserrückhaltes und das natürliche Versickern durch die Begrünung
von Dächern, Fassaden und öffentlichen Flächen unterstützen wir von Landesebene
mit vielfältigen bestehenden Förderangeboten, die wir bedarfsgerecht
weiterentwickeln. Für uns gilt das Prinzip: Grün statt Grau. So kann sich genug
Grundwasser neu bilden und durch ausreichend Versickerungsflächen wird der
Hochwasserschutz gestärkt. Die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden
steigt und im Sommer sind die Menschen besser gegen Hitzeereignisse gewappnet.
Eine ausreichende Starkregenvorsorge findet in den meisten Kommunen aktuell
nicht statt. Wir unterstützen die Kommunen bei der Erarbeitung von
Starkregenvorsorgekonzepten und schaffen im Niedersächsischen Wassergesetz
analog zu Nordrhein-Westfalen eine Finanzierungsgrundlage für die
Starkregenvorsorge.
Ökologischer Hochwasserschutz dient gleichzeitig der öffentlichen Sicherheit und
dem Naturschutz. Flüssen und Auen geben wir wieder mehr Raum und schaffen
Durchlässigkeit. Hierzu werden wir gemeinsam mit anderen Bundesländern an Flüssen wie der Elbe Gesamtkonzepte im Laufe der Legislaturperiode umsetzen und hierfür die notwendigen Ressourcen bereitstellen. Moore vernässen und restaurieren wir und geben ihnen ihre
Funktion als natürliche Schwammflächen zurück (vgl. Moorschutz ist Klimaschutz).
Saubere Luft zum Atmen
Ohne saubere Luft können wir nicht leben. Hier zeigt sich besonders, dass
Umweltschutz und soziale Gerechtigkeit zusammengehören. Menschen mit geringem
Einkommen können es sich oft nicht aussuchen, ob sie an vielbefahrenen Straßen
oder in der Nähe von Kraftwerken leben oder arbeiten. Doch beim
Gesundheitsschutz darf es keine Lücken oder eine Zwei-Klassen-Gesellschaft
geben. Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit müssen flächendeckend eingehalten
werden. Der Umstieg auf saubere, klimaneutrale Mobilität, die Begrünung unserer
Kommunen, der Ausstieg aus der Massentierhaltung und das Erzeugen sauberer,
grüner Energie statt der Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas machen auch
unsere Luft sauberer. Wir unterstützen darüber hinaus die Kommunen bei der
luftqualitätsgerechten Stadt- und Gemeindeplanung.
Unsere Böden schützen
Böden sind unsere Lebensgrundlage: Sie filtern das Wasser, regulieren unser
Klima und sind die Grundlage für unsere Nahrungsmittelproduktion. Unser Ziel
ist, den Flächenfraß zu reduzieren (vgl. Stadt und Land zusammen zukunftsfähig
gestalten).
Landwirt*innen unterstützen wir dabei, bodenschonender und schadstoffreduzierter
zu arbeiten und den Humusaufbau zu stärken (vgl. Für eine andere Agrarpolitik).
Auch unsere Böden sind von Mikroplastik betroffen. Die Folgen der Anreicherung
der kleinen Plastikteilchen sind jedoch wenig erforscht. Wir setzen uns für das
Vorsorgeprinzip und daher für eine möglichst plastikarme Land- und Bauwirtschaft
ein. Dazu führen wir unter anderem ein Pfandsystem für Ackerfolien ein.
Für die Artenvielfalt
Der Schutz der biologischen Vielfalt ist für unser Überleben von grundlegender
Bedeutung und von Beginn an das zentrale Anliegen von uns GRÜNEN. Neben der
Klimakrise ist das Artensterben die zweite große ökologische Herausforderung
unserer Zeit. Wir wollen den Reichtum unserer biologischen Vielfalt und unserer
Lebensräume erhalten und schützen. Gemeinsam mit dem Naturschutzbund (NABU) und
dem Berufs- und Erwerbsimkerbund haben wir GRÜNEN im Frühsommer 2020 ein
Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt! gestartet. Die breite Beteiligung
niedersächsischer Bürger*innen hat deutlich gemacht: Wir müssen mehr für die
Erhaltung unserer heimischen Arten und ihrer Lebensräume tun. Die rot-schwarze
Landesregierung war gezwungen, die Ziele und Gesetzesvorschläge des
Volksbegehrens weitgehend zu übernehmen und das Naturschutz-, Wasser- und
Waldgesetz endlich zu ändern.
Leider vernachlässigen SPD und CDU die Umsetzung. Viele Förderprogramme sind
noch immer nicht auf den Weg gebracht und Verordnungen für mehr Natur- und
Artenschutz lassen auf sich warten. Wir GRÜNEN werden die infolge des
Volksbegehren im Niedersächsischen Weg getroffenen Vereinbarungen wirksam
umsetzen, wie z. B. die Reduzierung des Flächenverbrauchs, Wiesen-
vogelschutzprogramme oder ein besseres Monitoring bedrohter Arten (Rote Listen).
Zudem unterstützen wir die Naturschutzbehörden dabei, ihre dadurch entstandenen
neuen Aufgaben zielgerichtet wahrzunehmen. Wir werden zusätzliche Anreize zur
Renaturierung von Wäldern, Mooren, aber auch artenreichem Grünland schaffen. Für
bedrohte Arten legen wir besondere Schutzprogramme auf. Doch all das reicht
nicht, um das Artensterben wirklich zu beenden. Wir werden deshalb das Ziel der
EU, 30 Prozent der Landfläche wirksam zu schützen, schrittweise umsetzen. Wir
brauchen neben einer echten Naturschutzoffensive eine Agrarwende (vgl. Für eine
andere Agrarpolitik) und eine Reduzierung des Flächen- und Rohstoffverbrauchs
(vgl. Sozial und ökologisch bauen und wohnen, Stadt und Land gemeinsam
zukunftsfähig gestalten).
Unsere Schutzgebiete wirksam schützen
Auch 30 Jahre nach Verabschiedung der europäischen FFH-Richtlinie und vier Jahre
nach Verstreichen der allerletzten Nachmeldefrist sind in Niedersachen noch
immer nicht alle Schutzgebiete wirksam als Natur- oder Landschaftsschutzgebiete
ausgewiesen. Darüber hinaus genügen zahlreiche Schutzgebiete nicht annähernd
naturschutzfachlichen Mindestanforderungen. Die Schutzziele sind häufig zu vage
gefasst – fast überall fehlen Maßnahmen- und Managementpläne zum Erhalt oder zur
Verbesserung des Erhaltungszustandes. Niedersachsen ist damit absolutes
Schlusslicht in Deutschland.
Wir GRÜNEN werden das zügig ändern und schnellstens alle noch nicht als Natur-
oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesenen Teile des Natura 2000-
Schutzgebietsnetzes (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete) sichern. Darüber hinaus
sorgen wir dafür, dass die Schutzgebietsverordnungen den naturschutzfachlichen
Anforderungen tatsächlich entsprechen und dass Maßnahmen zum guten Erhalt
umgesetzt werden. Gleiches gilt für die Schutzgebiete im Landeswald, die von den
Niedersächsischen Landesforsten verwaltet werden. Für uns GRÜNE ist
entscheidend: Hinter dem Schutzgebietsschild muss die Natur tatsächlich wirksam
geschützt werden – zu viel ist hier bisher Etikettenschwindel. Dank des
Volksbegehrens ist es gelungen, innerhalb von Naturschutz- und Natura 2000-
Gebieten endlich den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide auf Grünland
grundsätzlich auszuschließen. Wir GRÜNEN sorgen dafür, dass diese und andere
Maßnahmen in der Fläche wirksam von einer Landesbehörde unter Aufsicht des
Umweltministeriums kontrolliert werden (vgl. Für eine andere Agrarpolitik). Auch
brauchen wir ein öffentlich einsehbares landesweites Kataster der ökologischen
Ausgleichsflächen und Ersatzmaßnahmen.
Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der Nationalpark Harz, der auch
Flächen in Sachsen-Anhalt umfasst, und das Biosphärenreservat Niedersächsische
Elbtalaue sind die Perlen des Naturschutzes in Niedersachsen. Wir GRÜNEN stehen
dafür, diese Highlights des Natur- und Artenschutzes auch weiterhin wirksam zu
schützen und zu entwickeln. Darüber hinaus werden wir mit Sachsen-Anhalt die
geplante Ausweisung des länderübergreifenden Biosphärenreservats Drömling
vorantreiben. Gemeinsam mit Thüringen als Drittem im Bunde streben wir die
Ausweisung der weltweit einzigartigen Südharzer Gipskarstlandschaft als
länderübergreifendes Biosphärenreservat an. Denn der Südharzer Zechsteingürtel
ist ein Hotspot der biologischen Vielfalt, mit dem wir um eine Anerkennung als
UNESCO-Biosphärenreservat werben. Dazu starten wir einen Beteiligungsprozess mit
den Kommunen und Akteur*innen der Region, um die vielfältigen Nutzungsansprüche
wie Tourismus, Rohstoffgewinnung und Naturschutz für eine nachhaltige
Entwicklungsperspektive in Einklang zu bringen. Wir bekennen uns zum
„Gipsfrieden“ und lehnen eine Ausweitung der Vorranggebiete für den Gipsabbau
ab.
Bei Gebietsbetreuung und Management unserer Naturschutzgebiete spielen die von
Naturschutzverbänden getragenen Ökologischen Stationen eine wichtige Rolle. Wir
werden weitere Ökologische Stationen gründen, die bestehenden dauerhaft
absichern und auch die Naturparks weiter fördern. Das von uns geschaffene
Landesbüro der Naturschutzverbände (LabüN) werden wir stärken.
Den Biotopverbund sichern
Für die Artenvielfalt und den Erhalt wertvoller Naturräume werden wir GRÜNEN
einen landesweiten Biotopverbund auf mindestens 15 Prozent der Landesfläche
schaffen. Nationalparks, Biosphärenreservate, Natur- und zum Teil auch
Landschaftsschutzgebiete bilden die Kernflächen des Biotopverbunds. Diese werden
entlang von Landschaftselementen und ökologischen Trittsteinen verbunden, um ein
Netzwerk natürlicher Lebensräume zu schaffen. Strukturierende
Landschaftselemente wie Fließgewässer, Weg- und Feldraine oder auch Hecken,
Feldgehölze, Alleen und Baumreihen haben eine besondere Bedeutung für die
Biotopvernetzung. Deshalb verbinden wir Bäche, Flüsse, Seen und Auen mit ihren
Gewässerrandstreifen und Entwicklungskorridoren zu einem Blauen Band. Zudem
beteiligen wir uns am Erhalt und der Sicherung des Grünen Bandes als
Naturschutzgroßprojekt entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze.
Wir GRÜNEN sichern die Verbindungselemente des Biotopverbundes und bauen
zusätzliche Wald- und Grünbrücken zur Vernetzung von Lebensräumen bestimmter
Arten aus, beispielsweise Wildkatzenkorridore. Darüber hinaus werden wir die
Kommunen dabei unterstützen, die Wegeseitenränder als ungenutzte oder extensiv
genutzte Strukturen in der Landschaft zurückzugewinnen und wiederzubeleben.
Diese in den vergangenen Jahrzehnten sukzessive in die Nutzung genommenen
Flächen sind in der Regel Eigentum der Kommunen und können unsere oftmals
ausgeräumte Landschaft als Trittsteinelemente beleben. Alleen werden wir
schützen und auch als Kulturgut erhalten.
Das Artensterben bekämpfen
Die Bekämpfung des Artenschwunds duldet keinen weiteren Aufschub. Wir schützen
den Reichtum unserer natürlichen Lebensgrundlagen, damit es auch morgen noch
summt und brummt in Stadt und Land, auf Feldern, Wiesen und Wäldern. Grünflächen
und Schutzgebiete im Landeseigentum werden wir insektenfreundlich bewirtschaften
(vgl. Für eine andere Agrarpolitik). Auch die Landesstraßenbaubehörde nehmen wir
in die Pflicht für eine insektenschonende Pflege des Straßenbegleitgrüns und
etablieren ein landesweites Insekten-Monitoring als belastbare Datengrundlage
für den Insektenschutz. Die ökologische Flurbereinigung führen wir wieder ein
und fördern mit EU-Mitteln gezielt eine Neuordnung von Flächen, die auch den
Zielen des Natur-, Wasser- und Klimaschutzes zugutekommt.
Unsere Wiesenvögel wirksam schützen
Niedersachsen hat bundes- und europaweit eine hohe Verantwortung für den Schutz
der Wiesenvögel, wie des Großen Brachvogels, der Uferschnepfe oder der
Bekassine. Deren Bestände sind seit den 1980er Jahren um zum Teil mehr als 80
Prozent eingebrochen, weil Grünland in Ackerflächen umgewandelt und das
verbleibende Grünland intensivst genutzt wurde. Die bisherigen
Wiesenvogelschutzprogramme haben sich als nicht ausreichend wirksam erwiesen, um
den Niedergang der Bestände entscheidend aufzuhalten, geschweige denn eine
Trendumkehr einzuleiten. Auf Druck des Volksbegehrens Artenvielfalt.Jetzt! sind
von der Landesregierung zwar notwendige Maßnahmen zum Schutz der Wiesenvögel
zugesagt worden – leider ist in der Umsetzung seither zu wenig passiert. Wir
GRÜNEN werden dafür sorgen, die Zusagen in konkrete Programme zu überführen.
Grünland ist auf eine Nutzung angewiesen. Deshalb werden wir für die beteiligten
Landwirt*innen nicht nur Ertragseinbußen ausgleichen, sondern darüber hinaus
wirksame Anreize für eine den Wiesenvögeln zuträgliche Bewirtschaftung setzen.
Dazu gehört auch extensive Beweidung (vgl. Für eine andere Agrarpolitik). Den
Erfolg dieser Maßnahmen werden wir stetig prüfen, im Bedarfsfall Anpassungen
vornehmen und wo nötig gezielt mit ordnungsrechtlichen Bewirtschaftungsauflagen
zum Schutz des Wasserhaushaltes kombinieren.
Das Wolfsmanagement versachlichen
Die Rückkehr des Wolfes nach Niedersachsen ist eine der wenigen
Erfolgsgeschichten des Natur- und Artenschutzes. Dieser Erfolg ist jedoch alles
andere als konfliktfrei. Zwar geht die Zahl der Nutztierrisse dank verstärktem
Schutz und Prävention mittlerweile zurück, doch für die einzelnen
Weidetierhalter*innen sind die Verluste durch Wolfsübergriffe konsequent zu
entschädigen und ihnen Hilfen anzubieten. Forderungen nach einer willkürlichen
Bejagung oder wolfsfreien Zonen erteilen wir eine Absage. Wir wollen den Umgang
mit dem Wolf wieder versachlichen. Unser Ziel ist ein Wolfsmanagement, das
sowohl den Naturschutz als auch die berechtigten Interessen der
Weidetierhalter*innen berücksichtigt.
Wir setzen auf einen flächendeckenden Herdenschutz, verbesserte Förderung von
Präventionsmaßnahmen und Unterstützung von weidetierhaltenden Betrieben, u. a.
über eine Weidetierprämie, um die schwierige, wirtschaftliche Lage zu verbessern
(vgl. Für eine andere Agrarpolitik). Die Haltung von Herdenschutztieren
unterstützen wir mit besonderem Fokus auf den Herdenschutz am Deich. Wir richten
ein Herdenschutzteam ein, das für von Wolfsrissen betroffene Tierhalter*innen
und benachbarte Betriebe schnelle Hilfe bei der Verbesserung des Herdenschutzes
leistet, um weitere Angriffe zu verhindern.
Dessen ungeachtet wird es in Ausnahmefällen erforderlich sein, einzelne Wölfe,
die regelmäßig wolfsabweisende Umzäunungen überwinden oder eine Gefahr für den
Menschen darstellen, zu töten. Die niedersächsische Wolfsverordnung werden wir
zusammen mit allen Beteiligten im Einklang mit dem europäischen und dem
Bundesrecht überarbeiten und willkürliche Abschüsse ausschließen. Bestrebungen
der SPD und CDU, rechtlich wirkungslose Obergrenzen für den Wolfsbestand
festzusetzen oder den Wolf zu bejagen, erteilen wir GRÜNEN eine eindeutige
Absage – denn das ist weder zielführend noch erforderlich.
Wälder schneller klimatauglich machen
Unsere Wälder sind für uns GRÜNE natürliche Lern- und Erholungsorte, die für
alle zugänglich sein müssen und deren vielfältige Funktionen es zu erhalten
gilt. Der Klimawandel und damit einhergehend Wassermangel, Hitzewellen und
Krankheiten bedrohen unseren Wälder. In den trockenen Sommern 2018bis 2020 sind
Fichtenforste großflächig dem Borkenkäfer zum Opfer gefallen. Der
Waldzustandsbericht des Bundes zeichnet ein düsteres Bild: Noch nie ging es
unserem Wald so schlecht. Gleichzeitig sind unsere Wälder wertvolle CO2- und
Wasserspeicher, die es als natürliche Puffer gegen die Klimakrise zu erhalten
und stärken gilt.
Wir GRÜNEN bringen den ökologischen Waldumbau hin zu klimarobusteren Laub- und
Mischwäldern mit standortheimischen Bäumen voran. Die ökologischen Leistungen
von Wäldern fördern wir im Landes- und im Privatwald: beispielsweise durch den
Verbleib von Tot- und Schadholz im Wald und Maßnahmen zum Humusaufbau, zum
Wasserrückhalt sowie zur Bekämpfung von Waldbodenverdichtung. Waldtypen, die in
trockenen Regionen besonders positiv zur Grundwasserneubildung beitragen, werden
wir in der Förderung honorieren, während Förderungen wie die der nicht
heimischen Douglasie der Vergangenheit angehören. Die nach wie vor viel zu hohen
Stickstoffeinträge durch hohe Ammoniakemissionen aus der Massentierhaltung
setzen unserem Wald massiv zu und verstärken den klimabedingten Stress unserer
Bäume weiter – diesen werden wir reduzieren (vgl. Für eine andere Agrarpolitik).
Mit dem von uns GRÜNEN wesentlich vorangetriebenen Volksbegehren
Artenvielfalt.Jetzt! haben wir bereits eine ganze Reihe positiver Entwicklungen
in den niedersächsischen Wäldern erreicht: Im Solling wurde zusätzlich zu den 10
Prozent Naturwald in den Landesforsten ein weiteres rund 1.000 Hektar großes
Naturwaldgebiet ausgewiesen, in dem sich der Wald künftig natürlich entwickeln
kann. Die Biodiversitätsstrategie des Bundes, die vorsieht, 10 Prozent des
Landeswaldes aus der forstlichen Nutzung zu nehmen, damit sich der Wald dort
natürlich entwickeln kann, haben wir GRÜNEN in der Regierung von 2013 bis 2017
umgesetzt. Unser Ziel bleibt aber, 5 Prozent des Gesamtwaldes, vorrangig in
öffentlichen Wäldern, in Niedersachsen zu Naturwäldern ohne Nutzung zu machen.
Im Landeswald, der rund ein Drittel der Waldfläche in Niedersachsen ausmacht,
haben der Klima- und Artenschutz künftig Vorrang vor der Nutzung. Wir machen ihn
noch ökologischer, bewirtschaften ihn schonend und zertifizieren ihn weitgehend
nach den Standards des Forest Stewardship Council (FSC). Zudem werden wir die
Waldfläche in öffentlicher Hand erhöhen. Zusammen mit den Landesforsten setzen
wir auf geeigneten Flächen eine Aufforstungsoffensive für mehr klimaresistente
Laub- und Mischwälder um – damit erzielen wir positive Aspekte für den Klima-
und Wasserschutz. Das Programm zur Langfristigen Ökologischen Waldentwicklung
(LÖWE) führen wir fort und entwickeln es weiter auch als Vorbild für die
Förderung des Privatwaldes. Mit dem Klimawandel steigt die Gefahr von
verheerenden Waldbränden. Wir müssen praxistaugliche Waldbrandschutzkonzepte
entwickeln und die Feuerwehren für Waldbrand und andere Vegetationsbrände besser
ausstatten.
Gesetze alleine reichen nicht – Umwelt- und Naturschutzverwaltung stärken
Gute Gesetze und Verordnungen sind das Eine, ihre tatsächliche Umsetzung das
Andere. Nirgendwo gilt diese Binsenweisheit so sehr wie im Umwelt- und
Naturschutz. Ursache der Misere sind nicht sachgerecht ausgestattete Umwelt- und
Naturschutzbehörden im Land sowie in den Städten und Landkreisen. Durch
Personalmangel finden Kontrollen nur unzureichend statt. Wir stärken die Umwelt-
und Naturschutzverwaltung als Treiber für den Schutz unserer Lebensgrundlagen –
insbesondere für Pflichtaufgaben wie die Umsetzung der FFH-Richtlinie und der
EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Strafverfolgung von Umweltvergehen intensivieren
wir und führen Umweltbeschwerdestellen ein, denn Umweltkriminalität ist kein
Kavaliersdelikt und Umweltverbrechen dürfen nicht weiter im Verborgenen bleiben.
Für eine zeitgemäße Jagd
Wir GRÜNEN treten für eine an ökologischen und zeitgemäßen wildbiologischen
Kriterien orientierte und ethisch vertretbare Jagd sowie ein ökologisches
Jagdrecht ein. Dabei werden wir vor allem die Liste der jagdbaren Arten
überarbeiten – anhand von Kriterien wie Bestandssituation einer Art und Nutzung
der Tierbestandteile. Arten, die aufgrund ihrer Bestandssituation nicht mehr
bejagt werden dürfen, wollen wir aus dem Jagdrecht streichen. Eine Jagd auf
Beutegreifer und auf alle gefährdeten Arten sowie die Jagd in Jagdgattern lehnen
wir ab. In Schutzgebieten ordnen wir die Jagd dem jeweiligen Schutzzweck unter.
Das gilt auch für die Jagd auf rastende und überwinternde Gänse.
Wir GRÜNEN setzen uns für ein Verbot von Totschlagfallen und Bautenjagd ein. Den
Einsatz von Lebendfallen im Jagdbetrieb werden wir unter behördliche
Genehmigungspflicht stellen. Der Besitz von und Handel mit verbotenen
Fanggeräten ist komplett zu untersagen, um Tierschutzvergehen zu verhindern. Die
Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren lehnen wir ab. Ebenso lehnen wir
den Abschuss von Katzen grundsätzlich ab. Schießübungen müssen für aktive
Jäger*innen verpflichtend werden.
Atomkraft – teuer und gefährlich
Die Atomkraft lehnen wir GRÜNEN weiterhin klar und entschieden ab. Sie ist keine
Lösung für die Klimakrise, denn sie ist teuer, risikobehaftet und produziert
große Mengen von gefährlichem Müll. Zudem hat sich gerade in der Ukraine
gezeigt, dass Atomkraftwerke ein unkalkulierbares Eskalationspotenzial besitzen
und eine große Gefahr darstellen. Wir haben mit der Wind- und Sonnenenergie
bereits die nötigen Technologien gegen die Klimakrise, doch mit dem bisher
produzierten Atommüll müssen wir einen Umgang finden. Insbesondere wir GRÜNEN
aus Niedersachsen haben uns über Jahrzehnte für einen transparenten, lernenden
Suchprozess nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll eingesetzt. Das
Standortauswahlverfahren muss mit höchsten Sicherheitsstandards bei
größtmöglicher Transparenz fortgesetzt werden. Dabei gilt Sicherheit vor Eile.
Wir GRÜNEN werden dies kritisch begleiten und uns für echte Mitspracherechte für
die betroffenen Regionen einsetzen. Die niedersächsischen Teilgebiete vernetzen
wir miteinander und verbessern die fachlichen Beratungsangebote. Mit einer
Forschungsoffensive für Standortauswahl und Endlagerung sichern wir den
Forschungsbedarf und kritischen Sachverstand für die Endlagersuche ab.
Ein Erfolg ist, dass nach jahrzehntelangem Kampf der völlig ungeeignete
Salzstock Gorleben wegen geologischer Mängel aus der Endlagersuche ausgeschieden
ist. Nun muss die nukleare Infrastruktur am Standort Gorleben zurückgebaut
werden. Das Bergwerk muss verfüllt und die Pilotkonditionierungsanlage zur
endlagergerechten Umverpackung des Mülls schnellstmöglich abgebaut werden. Einen
regionalen Stakeholder-Dialog für eine zukunftsfähige Nutzung der Flächen und
Gebäude unterstützen wir.
Neues Sicherheitskonzept für die Zwischenlagerung
Wann ein Endlager für hochradioaktiven Atommüll zur Verfügung stehen wird, ist
bislang nicht absehbar. Selbst wenn der aktuelle Zeitplan Bestand hat, gibt es
eine zeitliche Lücke zwischen dem Auslaufen der Zwischenlagergenehmigungen und
der Inbetriebnahme des Endlagers. Folglich muss eine Debatte über die
notwendigen verlängerten Zwischenlagerzeiträume sowie über die
Sicherheitskonzepte der Lagerstandorte geführt werden. Wir niedersächsischen
GRÜNEN werden uns bei der Bundesregierung für eine Zwischenlagerkommission und
eine damit verbundene Beteiligung der Zivilgesellschaft an den betroffenen
Zwischenlagerstandorten einsetzen.
Atomausstieg vollenden
Mit dem AKW Emsland geht Ende 2022 zeitgleich mit Isar 2 und Neckarwestheim 2
das letzte Atomkraftwerk in Niedersachsen vom Netz. Das ist ein riesiger Erfolg
der Antiatombewegung und GRÜNER Politik. Nun gilt es, den Rückbau auf höchstem
Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Um den Atomausstieg zu vollenden, muss
endlich auch die Brennelementefabrik in Lingen geschlossen werden und solange
mindestens der Export von Brennelementen an Risikoreaktoren in Nachbarländer
verboten werden. Dafür setzen wir uns gegenüber der Bundesregierung ein.
Transparenter Endlagersuchprozess für schwach- und mittelradioaktive Abfälle
Wir setzen uns für einen transparenten und lernenden Endlagersuchprozess auch
für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ein – mit einheitlichen
Sicherheitsanforderungen an die Zwischenlagerung und Einlagerung entsprechend
dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik. Wir begrüßen den Antrag auf
Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses für Schacht Konrad, denn die
Sicherheitskriterien aus den 1980er Jahren sind veraltet und können nicht mehr
angesetzt werden.
Wir prüfen, ob ein Atommüll-Logistikzentrum bzw. Zwischenlager – wie aktuell in
Würgassen geplant – notwendig ist oder stattdessen auch eine Direktanlieferung
an ein Endlager möglich ist. Gegenüber der Bundesregierung setzen wir uns für
einen Neustart des intransparenten Verfahrens ein.
Die Einlagerungsbedingungen der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle im
Zwischenlager Leese entsprechen nicht den heutigen Anforderungen und der
Pachtvertrag für das Gelände des Zwischenlagers läuft 2030 aus. Nicht nur mit
Blick auf das Zwischenlager Leese, sondern generell muss in einem transparenten
Verfahren endlich ein Sicherheitskonzept für den zukünftigen Umgang mit den
Abfällen in den Zwischenlagern erarbeitet werden.
Atommüll aus der Asse holen
Für die Asse gilt: die schnellstmögliche Rückholung ist das Ziel. Alle
Teilprojekte der Rückholung müssen weiter konsequent in einem transparenten
Verfahren unter Bürger*innenbeteiligung vorangetrieben werden. Die
Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit der Begleitprozess wieder in
Gang gebracht wird und die Belange der Betroffenen und der Wissenschaft, u. a.
über die Asse-II-Begleitgruppe und die Arbeitsgruppe Optionen – Rückholung
(AGO), gehört werden. Wir unterstützen Bürger*inneninitiativen dabei, ihren
Sachverstand in die Stilllegungs- und Rückbauverfahren einzubringen und fordern
gegenüber der Bundesregierung ein, dass alle kritischen Punkte sorgfältig
abgearbeitet werden. Die Auswahl eines Zwischenlagerstandorts war laut einem
unabhängigen Expert*innengremium nicht sachgerecht. Die Alternativenprüfung für
einen Zwischenlagerstandort muss daher nachvollziehbarer gestaltet werden als
bisher.